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   BVerwG, 13.05.2019 - 8 B 32.18   

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https://dejure.org/2019,16266
BVerwG, 13.05.2019 - 8 B 32.18 (https://dejure.org/2019,16266)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.2019 - 8 B 32.18 (https://dejure.org/2019,16266)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 2019 - 8 B 32.18 (https://dejure.org/2019,16266)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zustehen eines Anspruchs einer Erbengemeinschaft auf Entschädigung für deren Gesellschafteranteil; Rücknahme der Feststellung der Entschädig...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VermG § 1 Abs. 1a ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 -2
    Zustehen eines Anspruchs einer Erbengemeinschaft auf Entschädigung für deren Gesellschafteranteil; Rücknahme der Feststellung der Entschädigungsberechtigung; Bewertung des Vorliegens einer Enteignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2019 - 8 B 32.18
    Eine Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung auf einem abstrakten Rechtssatz beruht, der im Widerspruch zu einem Rechtssatz steht, den das Bundesverwaltungsgericht oder ein anderes in dieser Vorschrift genanntes Gericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellt hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Die Grundsatzrüge setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 14.94

    Vermögensrecht - Enteignung - Todesfall

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2019 - 8 B 32.18
    Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juli 1994 - 7 C 14.94 - (BVerwGE 96, 253 ) besteht ebenfalls kein Rechtssatzwiderspruch.
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